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Kurse, Touren & Reisen

Zeitraum von - bis
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Art
Aktivität / Sportart

1.696 Veranstaltungen online.
 

Corona-Maßnahmen: Update ab 07.12.2020


Bergsport im Freien

Individual- und Freizeitsport outdoor ist mit max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/ Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich.

Zwischen 20.00 Uhr und 6:00 Uhr allein, mit Personen aus dem gleichen Haushalt oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird. (§2)

Der Alpenverein empfiehlt Sport und Bewegung im Freien!
Folgende Regeln müssen und wollen wir respektieren:

1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge: Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die coronabedingten Erschwernisse bei Rettungseinsätzen.

2. Bei der Sportausübung Abstand halten - mindestens 1 Meter! Dieser Abstand kann kurzfristig, z. B. zu Sicherungs- und Hilfeleistungen, unterschritten werden.

3. Bergsport mit max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/ Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich.

4. Gewohnte Rituale unterlassen: z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.

5. Hygieneregeln beachten: Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig Händewaschen oder desinfizieren. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen.

6. Erste-Hilfe: Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen und aktuellen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz sowie Einweghandschuhe verwenden.

7. Bei Fahrgemeinschaften und Taxifahrten dürfen in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen, die zusätzlich einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei öffentlicher Anreise muss ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen und der Abstand von einem Meter bestmöglich eingehalten werden.


Veranstaltungen
Veranstaltungen sind untersagt! (§ 13)
Darunter fallen auch „geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zu körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung“. D.h. es dürfen momentan keine Alpenvereins-Veranstaltungen durchgeführt werden!


Servicestellen
Unsere Servicestellen in Wien sind wieder geöffnet.

Das Betreten der Servicestellen ist zulässig. 
Bitte ein Meter Abstand einhalten und eng anliegenden Mund-Nasenschutz verwenden.
pro 10qm ist ein Kunde erlaubt (§5)


Kletterhallen
Unsere Kletterhallen in Wien sind bis 06.01.2021 geschlossen.

Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt. (§9 (2)
Ausnahmen gelten für Spitzensportler und je nach Sportart für Sportstätten im Freien (§9 (3)


Alpenvereinshütten

Gastronomie

Das Betreten von gastronomischen Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes ist untersagt. (§ 7)

Beherbergung
Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetreiben ist untersagt. (§ 8)
Schutzhütten sind „Beherbergungsbetriebe“. (§ 8)
Ausnahmen gelten u.a. für berufliche Gründe.

Winterräume
Die Benützung ist aufgrund der aktuellen Ausgangssperre nicht erlaubt. 

Die Nutzung der Winterräume des Österreichischen Alpenvereins, der Naturfreunde Österreich sowie des Österreichischen Touristenklubs sind aktuell daher nur im Notfall möglich. Achtung: Die Räumlichkeiten sind zum Teil unversperrt – zum Teil wird ein „Alpenvereins-Schlüssel“ oder Sektionsschlüssel benötigt.


Gremien
Berufliche Zusammenkünfte (und hierzu zählen auch Zusammenkünfte Ehrenamtlicher in Vereinen) sind erlaubt, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen (ehrenamtlichen) Tätigkeiten erforderlich sind und nicht in digitaler Form abgehalten werden können. (§13)
Unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen sind erlaubt, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist. (§ 13)
Am Ort der beruflichen Tätigkeit muss ein Meter Abstand eingehalten oder andere geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. (§ 6)

 

Weitere Informationen findest du auf diesen Seiten: 

Bundesministeriums: hier

Sport Austria: hier

Bundesgesetzblatt für Österreich: hier

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Als Mitglied des Alpenvereins sind Sie weltweit versichert, nächtigen billiger auf über 500 Schutzhütten und helfen mit die Alpen zu schützen.

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